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Änderung der Verschreibungsordnung für Ibuprofen zur oralen Anwendung

Heidelberg, 1. November 2020 – Auf Vorschlag des Sachverständigen- ausschusses für Verschreibungspflicht stimmte der Bundesrat am 18. September 2020 zu, oral verabreichte flüssige Ibuprofen-Zubereitungen in Einzeldosen bis 10 mg/kg Körpergewicht (max. Tagesdosis 1200 mg) für Kinder ab drei Monaten und mehr als fünf Kilogramm Körpergewicht aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.

Das günstige Nebenwirkungsprofil und die geringe Gefahr einer Überdosierung mit Ibuprofen gaben den Ausschlag für die Änderung der Verschreibungsverordnung.

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Es ist nicht davon auszugehen, dass Kinder zwischen drei und sechs Monaten und einem Körpergewicht von über 5 kg einem höheren Risiko ausgesetzt sind, wenn sie Ibuprofen per os erhalten als Kinder, denen es rektal verabreicht wird, oder als Kinder, die sechs Monate alt sind.

Sachverständigen-Ausschuss

Es sollte aber eine maximale Therapiedauer von 24 Stunden ohne Hinzuziehen eines Arztes gewährleistet sein.

Der Zulassungsinhaber Reckitt Benckiser (RB) kündigte als Reaktion auf die ab dem 1. November 2020 geltende Änderung der Verschreibungsverordnung an, dass er im Laufe des Jahres 2021 die Nurofen®-Suspensionen für Säuglinge ab 3 Monaten anbieten wird. Zurzeit ist Reckitt Benckiser der einzige Zulassungsinhaber, dessen Ibuprofen-Suspensionen für Kinder ab 3 Monaten zugelassen sind.